Die Marien-Kirchengemeinde bietet auf ihren Friedhöfen eine große Auswahl an Bestattungsmöglichkeiten.
In der folgenden Auflistung geben wir Ihnen Informationen über die unterschiedlichen Grabarten.
Auf allen unseren Friedhöfen sind Wahlgrabstätten wohl die am häufigst vorkommende Grabart.
Das Gesamtbild der Friedhöfe wird durch die individuell gestalteten Wahlgrabstätten geprägt. Jeder Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzungen die Möglichkeit einer nach seinen Wünschen vielfältigen Gestaltung der Grabstätte. Wahlgrabstätten sind Grabstätten
für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen,
an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht mindestens in Länge der Ruhezeit vergeben wird.
Überschreitet bei einer Belegung oder Wiederbelegung der Grabstätte die neu begründete Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so muss die Nutzungs- zeit der gesamten Grabstätte auf das erforderliche Zeitmaß verlängert werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte kann diese verlängert oder zurückgegeben werden. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.
In einem Wahlgrab mit einem Grablager können ein Sarg und zwei Urnen aufgenommen werden. Eine Wahlgrabstätte kann aus einem oder mehreren Grablagern bestehen. Die gärtnerische Anlage und die Pflege der Grabstätte kann von den Angehörigen selbst durchgeführt oder bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben werden.
Genau wie die Wahlgrabstätten für Erdbestattungen können die Urnenwahlgrabstätten individuell durch den Nutzungsberechtigten gestaltet werden.
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht mindestens in Länge der Ruhezeit vergeben wird. Überschreitet bei einer Belegung oder Wiederbelegung der Grabstätte die neu begründete Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so muss die Nutzungszeit für die gesamte Grabstätte auf das erforderliche Zeitmaß verlängert werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte kann diese verlängert oder zurückgegeben werden. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.
In einer Urnenwahlgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.
Die gärtnerische Anlage und die Pflege der Grabstätte wird von den Angehörigen selbst durchgeführt oder bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben.
Urnenwahlgrabstätten gibt es auf dem Erika-Friedhof und dem Marienfriedhof in dafür angelegten Grabfeldern.
Auf unseren Wahlgemeinschaftsgrabstätten für Urnen können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Jedes Grab bekommt einen Grabstein mit den Namen und Lebensdaten der Verstorbenen.
Hier haben Sie die Möglichkeit einer gemeinsamen Ruhestätte für Partner. Das Nutzungsrecht ist einmalig verlängerbar. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung mit Bodendeckern bepflanzt und gepflegt. Die Angehörigen und Besucher können Blumen und Grabschmuck auf dem Grab niederlegen. Um die verblühten Blumen kümmern sich die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung.
Die Wahlgemeinschaftsgrabstätten für Urnen liegen zentral auf dem Erika-Friedhof und auf dem Marienfriedhof.
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen.
Erst wenn ein Angehöriger verstorben ist, wird auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) verliehen.
In einer Reihengrabstätte kann ein Sarg beigesetzt werden. Die Vergabe der Grabstätten erfolgt der Reihe nach. Eine Reservierung von Grabstätten, sowie die Verlängerung des Nutzungsrechtes über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich.
Die gärtnerische Anlage und die Pflege der Grabstätte kann von den Angehörigen selbst durchgeführt oder bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben werden.
Reihengrabstätten gibt es bei uns auf dem Marienfriedhof und dem Erika-Friedhof.
Diese Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt. Jedes Grab bekommt eine Grabplatte mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen.
Die Angehörigen und Besucher können Blumen und Grabschmuck auf dem Grab niederlegen. Um die verblühten Blumen kümmern sich die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung.
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Sie werden erst nach einem Todesfall für die Dauer von 30 Jahren vergeben. Partner können hier also nicht zusammen bestattet werden. Eine Nachbelegung oder Verlängerung dieser Grabstätten ist ebenfalls nicht möglich.
Diese Grabart bieten wir auf dem Marienfriedhof an.